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    Fördermitgliedschaft

Reisen ohne Kostenrisiko

Reiserückholversicherung im DRK-Mitgliedsbeitrag enthalten

Für den Fall der Fälle: Sie sind als Mitglied auf Reisen bestens versichert. Diese Versicherung erweitert den üblichen Versicherungsumfang erheblich.

Die schönste Reise kann durch Unfall oder Krankheit ein jähes Ende nehmen. In Deutschland genauso wie im Ausland. Aber die medizinische Versorgung entspricht nicht überall dem deutschen Standard. Und eine langwierige Behandlung lassen Sie bestimmt lieber am Heimatort über sich ergehen.
Wie aber kommen Sie als Patient nach Hause? Was wird aus mitgereisten Kindern und hilfsbedürftigen Angehörigen?

Und was ist beim Sterbefall im Ausland? Die gesetzlichen Krankenkassen tragen selbst im medizinischen Notfall die anfallenden Kosten nicht. Und das werden je nach Aufwand schnell 50.000 Euro und mehr.

Für die Mitglieder unseres DRK-Verbandes besteht dieses Kostenrisiko nicht, weil sie automatisch bei der Barmenia Krankenversicherung dagegen versichert sind und im Notfall schnell und sicher aus aller Welt nach Hause transportiert werden können.

Auslandsrückholung mit drei neuen Pluspunkten

Leistungen bei bis zu sechs Monaten ununter-
   brochenem Auslandsaufenthalt.

Gute Chancen für die Rückholung aus
  Krisengebieten.

+ Garantierte weltweite Rückholung nach
   spätestens 14 Tagen Krankenhausaufenthalt.
+ Betreuung und Rückholung mitgereister Kinder
   und  hilfsbedürftiger Angehöriger.
+ Rückholung im Todesfall.

Ganz neu:
bodengebundene Inlandsrückholung  durch unseren
DRK-Verband

+ Garantierte Rückholung ab dem elften Kranken-
   haustag.

+ Jährlich unbegrenzte Anzahl an Reisen mit mehr als
   einer Übernachtung.

+ Jährlich einmalige Selbstbeteiligung von
   100,00  Euro   im Leistungsfall.

+ Transport auch ohne Anordnung der
   medizinischen Notwendigkeit!

Dies gilt für alle Rückholungen:

Keine Altersbegrenzung.

Kein Ausschluss bei Vorerkrankungen.

Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern
  oder Lebensgefährten sowie Kindern, für die es
  Kindergeld gibt.

Ablauf der Rückholung aus dem Ausland

Rückholung des Patienten

Notruf an die DRK Flugdienst-Leitstelle

Kontakt mit dem behandelnden Arzt bzw. der
  Klinik im Ausland zur Prüfung der medizinischen
  Indikation.

Bei medizinischer Indikation oder spätestens
  nach 14 Tagen: Auswahl des geeigneten
  Transportmittels.
Kontakt mit dem Heimatkrankenhaus des
   Patienten zur Sicherstellung eines
   Krankenhausbetts.

Information der medizinischen Crew des DRK
   Flugdienstes.
Regelung des Transportes.

Ankunft des DRK Flugdienstes volle Übernahme
   und Versorgung des Patienten durch den Arzt
   des DRK Flugdienstes.

Bericht an das Heimatkrankenhaus während der
   Rückholung nach Deutschland über die voraus-
   sichtliche Ankunft und den gesundheitlichen
   Zustand  des Patienten.

Betreuung und Rückholung mitgereister Kinder und hilfsbedürftiger Angehöriger

Notruf an die DRK Flugdienst-Leitstelle

Kontakt zum behandelnden Arzt, zu den Ange-
   hörigenvor Ort oder in Deutschland und   ggf. zur
   Reiseleitung.

Auswahl von geeignetem Fachpersonal für die
    Betreuung und ggf. Rckholung.

Ankunft der Betreuungsperson vor Ort.

Organisation und Begleitung der Rckreise.

Rückführung im Todesfall

Notruf an die DRK Flugdienst-Leitstelle

Organisation und Beauftragung der Rückführung.

In allen Fällen

Ständige und zeitnahe Information der Angehörigen.

Ablauf der Rückholung innerhalb Deutschlands

Anruf beim DRK KV-Gelnhausen,
Rufnummer 06051 / 4800-0 während der Geschäftszeiten.


Kontakt mit dem behandelnden Arzt bzw. der
  Klinik zur Feststellung der Transportfähigkeit und
  der Dauer des Krankenhausaufenthaltes.

Auswahl des geeigneten Transportmittels.

Kontakt mit dem Heimatkrankenhaus, dem
   Hausarzt  oder bei Bedarf einer   Sozialstation
   zur   Sicherstellung der Weiterbehandlung des
   Patienten.

Information der medizinischen Crew.

Organisation und Durchführung des Transportes
   durch den DRK KV-Gelnhausen

Benachrichtigung sowie ständige zeitnahe
  Information des Patienten und auf Wunsch
  seiner Angehörigen.

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Bestens versichert für den Fall der Fälle

Hinweis:
Die gesetzlichen Kranken- kassen ersetzen Kosten, die im Ausland aufgrund von Unfällen oder Krankheiten entstehen, in der Regel nicht ohne Weiteres.
Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse über zusätzliche Möglichkeiten, diese Kosten zu versichern.
Besorgen Sie sich für die Länder, die an einem Sozialabkommen  teilneh- men, die Versicherten-Karte  bzw.  die Auslandsbe- rechtigungskarte bei Ihrer Krankenkasse.
Die Mitglieder des DRK Kreisverbandes Gelnhausen haben durch die Kranken - Rückholversicherung den Rücktransport des Patienten optimal versichert, nicht jedoch die Krankenhaus und Arztkosten.

Bestens versichert für den Fall der Fälle

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